Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Ausrüstung, Fahrradträgern, Dachboxen und ähnlichen Mietgegenständen.
§2 Anwendungsbereich der AGB
Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Miet-Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen, stellt keine Zustimmung zu diesen dar. Auch in diesem Fall gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Miet-Geschäftsbedingungen.
§3 Datenschutz
Die vom Mieter mitgeteilten Adressdaten und sonstige personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder anderen Zwecken ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Mieters vorliegt. Die Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
§4 Mietvereinbarungen
Die Mietpreise gelten ab dem Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückgabe. Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis, welcher im Voraus zu zahlen ist. Die Mietpreise verstehen sich inklusive Montage und Endreinigung. Bei Verhinderung von Anschlussvermietungen sind die Tagesmietpreise ohne Rabatte zu zahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises bei vorzeitiger Rückgabe besteht nicht. Die Mietsache darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten Personen genutzt werden. Die Rückgabe hat im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zu erfolgen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bei der Abholung der Mietgegenstände die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB sowie die einwandfreie Übernahme des Mietartikels.
Der Mieter hat das Recht, seine Reservierung schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen vor Abholung zu stornieren. Bei späteren Stornierungen gilt: Bis 5 Tage vor Abholungstermin sind 50 % der Vergütung, bis 3 Tage vor Abholungstermin 75 % der Vergütung und danach 100 % der Vergütung fällig. Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
§5 Mietzeitveränderung
Eine Überschreitung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zulässig. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich vereinbart werden. Für jeden nicht vereinbarten Tag ist der doppelte Tagessatz zu zahlen.
§6 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Montage durch den Mieter oder durch Dritte entstehen. Hilfestellungen bei der Montage durch den Vermieter erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters und ohne Haftungsübernahme.
§7 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt eine mangelfreie und verkehrssichere Mietsache nebst dem im Vertrag genannten Zubehör. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Mietartikel für den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten.
§8 Haftung und Schadensersatzpflicht des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen. Dazu zählen insbesondere Schäden durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Beladung, Nachlässigkeit, vorsätzliches Verhalten, Feuer, Diebstahl, Unfälle oder die Nutzung zu verbotenen Zwecken.
Die Haftung des Mieters umfasst sowohl die Kosten für Reparaturen als auch – sofern eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – den aktuellen Wiederbeschaffungswert der Mietsache. Defekte, gebrochene oder fehlende Teile werden dem Mieter gemäß der jeweils gültigen Original-Ersatzteilliste in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet ebenfalls, wenn er das Mietobjekt unerlaubt an Dritte überlässt und dadurch ein Schaden entsteht.Im Schadensfall kann die hinterlegte Kaution zur Deckung herangezogen werden. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt unberührt.
§9 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietartikel sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter nachzuweisen, dass die Mietsache ordnungsgemäß gesichert war. Unfälle oder sonstige Beschädigungen am Mietartikel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Kleinere Schäden sind spätestens bei Rückgabe der Mietsache mitzuteilen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig und im vereinbarten Zustand zurückzubringen. Bei vorzeitiger Rückgabe wird eine Gebühr gemäß Preisliste erhoben. Es ist untersagt, Spanngurte außen an der Dachbox anzubringen.
§10 Verbotene Nutzung
Die Nutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, die Mietsache zu verwenden:
- Zum Transport von Lebewesen,
- Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests,
- Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
- Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
- Zur Weitervermietung,
- Für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Benutzungsanleitungen zu beachten.
§11 Mietvoraussetzungen und Kaution
Die Kaution für die Mietsachen beträgt zwischen 150 und 300 Euro und ist bei Abholung der Mietsache in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein) zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für eventuelle Schäden, die vom Mieter verursacht wurden. Sie wird bei vollständiger und einwandfreier Rückgabe der Mietsache in bar zurückerstattet.
§12 Versicherung
Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis enthalten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Mietobjekte und Reisegepäck auf eigene Kosten in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung versichert werden sollten.
§13 Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hersbruck, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.